Der Gesetzgeber und die Krankenversicherung erkennen Hatha-Yoga als Maßnahme zur gesundheitlichen Vorbeugung und Gesundheitsverbesserung an. Daher werden Yoga-Kurse als Maßnahme der sog. betrieblichen Gesundheitsförderung im Sinne der Regelungen des § 20a SGB V und des § 3 Nr. 34 EStG anerkannt und gefördert.
WAS BEDEUTET DAS IM KLARTEXT?
Für Unternehmer besteht die Möglichkeit, pro Jahr und Arbeitnehmer Kosten von bis zu 600,- € für Yoga-Kurse als Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen und ihren Arbeitnehmern zuzuwenden, ohne dass die Arbeitnehmer diese Zuwendung versteuern müssten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Rückerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse für einen Teil der Ausgaben (je nach individueller Absprache mit der Krankenkasse). Sie als Unternehmer unterstützen mit geringem finanziellen und organisatorischen Aufwand die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer und verstärken die Bindung an Ihr Unternehmen. Das wiederum erhöht die innerbetriebliche Kommunikation und Identifikation Ihrer Mitarbeiter, die durch die positiven Wirkungen des Yoga ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft weiter entwickeln.
Für eine weitergehende Beratung, die Abläufe und Möglichkeiten und Inhalte, rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Michael Lehmann
Mobil: 0177/88 833 39
E-Mail: michael.lehmann@yogawirkt.de